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Ein unterlegener Bieter will vor die Vergabekammer.

Einen Tag nach dem Stadtratsbeschluss meldete sich einer der unterlegenen Bieter zu Wort: Der Münchner Ingenieur Hans Grassl, dessen Team GRASSL/gmp im Bürgervotum auf Platz 3 lag, kündigte am Freitag, 4. September, gegenüber der Presse an, die Vergabekammer des Freistaats Sachsen einzuschalten.

Eine Stellungnahme der Stadt Dresden oder des Planungsteams FHECOR/TSSB dazu liegt bislang nicht vor.

Was Grassl vorwirft

Nach Angaben der Freien Presse/Sächsischen Zeitung ist Grassl der Ansicht, der Sieger-Entwurf von FHECOR/TSSB müsse „womöglich behördlich überprüft werden“. Welche konkreten Punkte er der Vergabekammer vorlegen will, ist aus den frei zugänglichen Teilen der Berichterstattung nicht ersichtlich – der vollständige Artikel liegt hinter einer Bezahlschranke. Das sind Vorwürfe, keine amtlichen Feststellungen – ob und wie die Vergabekammer sie bewertet, ist offen.

Zur Einordnung: Bereits vor der Entscheidung war öffentlich diskutiert worden, dass der Sieger-Entwurf ein zusätzliches Pfeilerpaar im FFH-Schutzgebiet am Elbufer vorsieht und die Brücke nach dem ersten Entwurfsstand rund 2,50 m höher wird als die eingestürzte Vorgängerbrücke (nach Teamangabe vom Sommer 2026 rund 1,50 m; der MDR nannte am 4. September 2026 rund 2,50 m, eine amtliche Zahl nach dem Beschluss liegt noch nicht vor – siehe Faktencheck) – zwei Punkte, die nach Angaben von Baubürgermeister Stephan Kühn das Risiko einer Planfeststellung erhöhen könnten. FHECOR/TSSB hatten selbst angeboten, auf das Pfeilerpaar zu verzichten; laut Aussagen aus der Bauverwaltung verbietet das Vergaberecht aber nachträgliche Umplanungen dieser Art.

Angaben nach Freie Presse/Sächsische Zeitung, 4. September 2026, 12:04 Uhr.

Kritik auch aus dem Stadtrat selbst

Unabhängig von Grassls Vorstoß hatte bereits in der Ratssitzung am 3. September Stadträtin Susanne Krause (Grüne) einen anderen Kritikpunkt benannt: Die neue Brücke steige „deutlich steiler an als der Vorgängerbau – schlecht für Rollstuhlfahrer und Radfahrer“.

Zitat nach t-online.de Dresden, Stand 4. September 2026.

Was das für den Zeitplan bedeutet

Amtlich bislang unberührt

Planung läuft weiter

Der von der Stadt am 3. September 2026 genannte Zeitplan gilt bislang unverändert: Beauftragung der Planungsstufe 2 noch im September 2026. Eine Reaktion der Stadt auf die Ankündigung liegt nicht vor.

Offene Frage

Wirkung der Rüge unklar

Ob und wie sich ein Vergabekammer-Verfahren auf den Zeitplan auswirken würde, ist derzeit nicht abzusehen – dazu gibt es noch keine belastbaren Angaben.

Stand 6. September 2026.

Quellen

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Wie es weitergeht

Diese Seite bleibt dran.

Sobald sich Stadt oder Planungsteam zu Grassls Ankündigung äußern, gibt es dazu eine eigene, quellengestützte Meldung.

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